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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich

1. Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung von Zimmern, Studios und Apartments zur Beherbergung, von Bankett und Konferenzräumen sowie alle weiteren für den Kunden erbrachten Lieferungen und Leistungen durch das The Heidelberg Exzellenz Hotel, im Folgenden Beherbergungsbetrieb genannt.

2. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur insoweit Anwendung, als sie im Voraus schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsschluss

1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Beherbergungsbetriebes an den Kunden zustande. Bei Beherbergungsverträgen steht es dem Beherbergungsbetrieb frei, diese schriftlich zu bestätigen.

2. Mehrere Besteller haften als Gesamtschuldner.

3. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Zwecken Bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. § 540 I S. 2 BGB findet keine Anwendung, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist. Veranstaltungen mit politischem Charakter sind bei der Anmeldung eindeutig als solche zu kennzeichnen.


III. Leistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten

1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die sonstigen in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen –dies gilt auch für durch ihn veranlasste Leistungen und Auslagen des Beherbergungsbetrieb an Dritte.

2. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, je gebuchte Übernachtung ein Deposit von 50,00 EUR für sonstige Leistungen bei Anreise zu verlangen. Bei Abreise wird über das Deposit abgerechnet.

3. Die vereinbarten Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Eine Mehrwertsteuererhöhung nach Vertragsschluss kann der Beherbergungsbetrieb dem Kunden nachberechnen.Liegen zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung mehr als 4 Monate und hat der Beherbergungsbetrieb auf Grund von Kostensteigerungen seine Preise angehoben, so kann es den vertraglich vereinbarten Preis um die Kostensteigerungen, maximal um 5% erhöhen.

4. Alle Forderungen des Beherbergungsbetriebes sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Sofern keine Vorauszahlung vereinbart wurde, werden die Forderungen bei Anreise bzw. zum Anfang der Leistungserbringung ohne Abzug fällig. Weitere Leistungen, die Während des Aufenthalts in Anspruch genommen werden, sind bei Abreise ohne Abzug fällig. Der Beherbergungsbetrieb ist bei einer Aufenthaltsdauer von mehr als drei Tagen berechtigt, zusätzliche Leistungen schon während des Aufenthalts zu berechnen.

5. Die Abrechnung einer Veranstaltung erfolgt gemäß der angemeldeten Teilnehmerzahl auf Basis der Buchungsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, dem Beherbergungsbetrieb eine Überschreitung der angegebenen Teilnehmerzahl um mehr als 5% unverzüglich anzuzeigen, anderenfalls hat er kein Recht auf die Gestellung der über die 5% hinausgehenden Kuverts.Eine Abweichung nach unten berechtigt nicht zur Minderung des Kunden.

6. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen Forderungen aufrechnen.

IV. Rücktritt/ Stornierung

1. Sofern mit dem Kunden kein vertragliches Rücktrittsrecht vereinbart wurde, oder nach den nachstehenden Regelungen möglich ist, bedarf der Rücktritt des Kunden von den gebuchten Leistungen der schriftlichen Zustimmung des Beherbergungsbetriebes. Ohne Zustimmung bleibt der Kunde zur Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistungen verpflichtet. Dies gilt nicht, wenn dem Kunden ein unabdingbares gesetzliches Rücktrittsrecht zusteht oder ein Festhalten am Vertrag wegen einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes unzumutbar ist. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf Stornierung einer Buchung.

2. Der Kunde hat den Rücktritt dem Beherbergungsbetrieb gegenüber schriftlich zu erklären.

3. Grundsätzlich sind Stornierungen von gebuchten Leistungen nach den folgenden Regeln möglich:

a) Zimmer oder Studio:

Eine Stornierung ist kostenlos bis zwei Tage vor dem Anreisetag möglich. Nimmt der Gast das bestellte Zimmer nicht in Anspruch, ist er rechtlich verpflichtet, den Preis für das bestellte und vom Beherbergungsbetrieb bereitgehaltene Zimmer zu bezahlen. Es handelt sich dabei nicht um einen Schadensersatz-, sondern um einen Erfüllungsanspruch. In der Regel werden 80% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt. Nichtanreisen werden mit 100% des Zimmerpreises in Rechnung gestellt.

Zu Messezeiten gelten besondere Stornierungsbedingungen. Diese sind gesondert der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

b) Stornierung bei Gruppen ab 5 Personen sind gesondert der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

c) Stornierungen bei Buchungen von mehr als 7 Nächten sind gesondert der Buchungsbestätigung zu entnehmen.

d) Tagungs- und Veranstaltungsräume sowie Apartments Eine Stornierung ist kostenlos bis zu 14 Tage vor dem vereinbarten Mietbeginn möglich. Bei späterer Stornierung werden 80% der vereinbarten Raummiete als Schadensersatz berechnet.

e) Seminarverpflegung:

Gebuchte Essen, egal ob in Verbindung mit sonstigen Leistungen oder nicht, können bis zu 24 Stunden vorher kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung wird der volle Preis als Schadensersatz berechnet.

f) Halbpension:

Gebuchte Halbpension, egal ob in Verbindung mit sonstigen Leistungen oder nicht, können bis zu 7 Tagen vor Inanspruchnahme kostenfrei storniert werden. Bei späterer Stornierung wird der volle Preis als Schadensersatz berechnet.

4. Der Beherbergungsbetrieb hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung/ Verwendung anzurechnen.

5. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass die oben genannten Ansprüche nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden sind.

V. An- und Abreise / Zimmerbereitstellung

1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, Studios oder Apartments.

2. Der Zimmerbezug ist am Anreisetag ab 14.00 Uhr möglich.

3. Die Rückgabe am Abreisetag hat bis 11.00 Uhr zu erfolgen. Bei verspäteter Räumung kann der Beherbergungsbetrieb bei Räumung bis 14:00 Uhr 50% des tagesaktuellen Zimmerpreises, bei späterer Räumung 100% des tagesaktuellen Zimmerpreises verlangen. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden nicht begründet. Es gilt Ziff. IV. Abs. 5.

4. Eine Rückvergütung / Minderung für vereinbarte aber nicht in Anspruch genommene Leistungen ist ausgeschlossen.

VI. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

1. Wird eine vereinbarte oder nach Ziff. III Abs. 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Beherbergungsbetrieb gesetzten Nachfrist nicht geleistet, so ist der Beherbergungsbetrieb zum Rücktritt vom Vertrag und zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen berechtigt.

2. Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. bei höherer Gewalt, anderer vom Beherbergungsbetrieb nicht zu vertretender Umstände, die die Vertragserfüllung unmöglich machen, Anmietungen unter irreführenden oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen erfolgen sowie gleichwertiger Gründe.

3. Bei einem berechtigten Rücktritt des Beherbergungsbetriebes sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen.

VII. Pflichten des Kunden

1. Für während der Vertragsdauer entstehende Schäden in oder an den zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten haftet der Kunde persönlich, ggf. gesamtschuldnerisch neben dem Verursacher.

2. Eine von der Vereinbarung abweichende Nutzung der überlassenen Räumlichkeiten berechtigt den Beherbergungsbetrieb zur fristlosen Kündigung des Vertrags, ohne dass hierdurch der Anspruch des Beherbergungsbetriebes auf das vereinbarte Entgelt gegenüber dem Kunden gemindert wird.

3. Tiere dürfen von Gästen nur nach vorheriger Zustimmung und unter Berechnung eines Zuschlags mitgebracht werden.

4. Das Mitbringen und der Verkauf von Speisen und Getränken bei Veranstaltungen oder Tagungen durch den Veranstalter ist untersagt und berechtigt den Beherbergungsbetrieb zur fristlosen Kündigung.

5. Der Kunde darf das Logo und ähnliche Markenzeichen des Beherbergungsbetriebes nur nach vorheriger Zustimmung zu Werbezwecken anlässlich der gebuchten Veranstaltung nutzen. Sollte der Beherbergungsbetrieb von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen, hat der Kunde ab diesem Tag jegliche Werbung für die geplante Veranstaltung im Beherbergungsbetrieb einzustellen.

VIII. Haftung des Beherbergungsbetriebes / Verjährung

1. Der Beherbergungsbetrieb haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit und bei Verletzung vertragstypischer Pflichten des Beherbergungsbetriebes, wenn es die Pflichtverletzung zu vertreten hat.Ebenfalls ausgenommen sind sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes beruhen. Einer Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebes steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.

2. Für eingebrachte Sachen haftet der Beherbergungsbetrieb entsprechend der gesetzlichen Regelung bis zum hundertfachen Zimmerpreis, höchstens bis zu 3.500,00 EUR. Bei Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten gilt eine Höchstgrenze von 800,00 EUR.

3. Schadensersatzansprüche aus Weckaufträgen sind ausgeschlossen.

4. Lebensmittel sind nach Ende einer Veranstaltung nicht mehr für den Verzehr gedacht. Ihre Mitnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

5. Fundsachen werden nur auf Anfrage gegen Kostenerstattung nachgesandt. Im Übrigen werden Fundsachen, sofern sie nicht selbst aufbewahrt werden, an das zuständige Fundbüro gegeben und nicht länger als 6 Monate aufbewahrt.

6. Soweit dem Kunden ein PKW Stellplatz auf einem Parkplatz oder einer Tiefgarage des Hotels – auch gegen Entgelt – zur Verfügung gestellt wird, kommt kein Verwahrvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalts haftet das Beherbergungsbetrieb nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ziff. 1 dieses Absatzes gilt entsprechend.

7. Alle Ansprüche gegen den Beherbergungsbetrieb verjähren nach einem Jahr. Der Beginn richtet sich nach § 199 I BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in 5 Jahren. Dies gilt nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.

IX. Anpassungsklausel

Der Beherbergungsbetrieb behält sich bei Veränderungen der gesetzlichen Bestimmungen vor, die vereinbarten Vertragsbedingungen an die geänderten Bestimmungen anzupassen.

X. Schlussbestimmungen

1. Mündliche Abreden werden erst wirksam, wenn sie vom Beherbergungsbetrieb schriftlich bestätigt wurden.

2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes.

3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Beherbergungsbetriebes. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Mithin vereinbaren die Parteien, dass Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebes ist.

4. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung von UN-Kaufrecht und Kollisionsrecht ist ausgeschlossen.

5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem in wirtschaftlich und rechtlicher Sicht ursprünglich gewollten am nächsten kommt.